Auch ein Privatdetektiv hat wie jeder in einem anderen Beruf gewisse Rechte und Pflichten, an die er sich zu halten hat. Der Privatdetektiv ist eine der zwei Gruppen unter den Detektiven. Die zweite Gruppe sind die Wirtschaftsdetektive. Die Aufgaben eines Detektivs sind hauptsächlich, dass sie Beweise sammeln. Dadurch wird ein Detektiv auch als eine juristische Person angesehen. Ein Privatdetektiv sammelt Beweise in der Regel dadurch, dass er eine Person observiert, mögliche Zeugen befragt und viel recherchiert. Wenn man die Beweise dann vor Gericht verwerten will, muss die Detektei - das Büro eines Detektivs - diese entsprechend aufbereiten.
Wer einen Privatdetektiv beauftragen will, muss diesem natürlich Vertrauen entgegen bringen und dieser muss einen gewissen Grad an Seriosität besitzen. Privatdetektiv kann in Deutschland eigentlich jeder werden. Hierzulande benötigt man keine Lizenz, damit man diesen Beruf ausüben kann, man hat aber auch keine Sonderrechte, wie zum Beispiel die Briten, die sogar über hoheitliche Befugnisse verfügen. Detektive haben genau die gleichen Rechte wie jeder andere Gewerbetreibende. Sie benötigen zwar keine besondere Zulassung, es gilt für diese jedoch die so genannte Festnahmeregelung.
Man kann jedoch sagen, dass ein Privatdetektiv immer ziemlich am Rande der Legalität arbeitet, wenn es um die Beschaffung von Beweismitteln bzw. Daten über andere Personen geht. Wenn man ein Beweismittel auf normalem Wege beschaffen hat, muss jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht jedes Mal möglich. Vielleicht hat man auch schon einmal einen Privatdetektiv gesehen, denn diese kleiden sich nicht besonders, sondern genauso wie jeder andere, damit sie nicht auffallen. Es ist also durchaus möglich, dass man schon einmal einem Privatdetektiv gegenüber stand.
